Wichtige Informationen zur Psychotherapie

Schweigepflicht

Alles, was Sie im Zuge der Therapie sagen oder tun werden, bleibt unter uns. Ich bin diesbezüglich an absolute Verschwiegenheit gebunden, auch gegenüber Behörden, Ärzten/Ärztinnen, Angehörigen usw.

Freie PsychotherapeutInnenwahl

Sie haben das Recht auf freie PsychotherapeutInnenwahl. Falls wir zu der Ansicht kommen, dass Psychotherapie für Sie hilfreich sein kann – die Klärung dieser Frage kann auch mehrere Stunden in Anspruch nehmen –, werden wir entscheiden, ob wir miteinander weiter arbeiten wollen oder nicht.

Freiwilligkeit

Psychotherapie kann nur aufgrund Ihrer Freiwilligkeit geschehen. Ohne Ihre Einwilligung darf ich Sie nicht behandeln.

Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Abklärung des Problems, mit dem Sie zu mir kommen. Falls mir eine Konsultation anderer Spezialisten des Gesundheitswesens notwendig erscheint, bin ich dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen.

Kosten

Über das vereinbarte Honorar erhalten Sie eine Bestätigung.

Eine teilweise Rückvergütung des Honorars durch die Krankenkasse ist möglich. Sollte eine Rückvergütung über die Krankenkasse nicht möglich sein, können je nach Verfügbarkeit von freien Plätzen auch Sozialtarife vereinbart werden.

Weitere Fragen können gerne in einem Erstgespräch geklärt werden.